Gebrauchte EUR-Paletten

BEWERTUNGSBOGEN FÜR AKZEPTABLE UND INAKZEPTABLE MÄNGEL

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Akzeptable Beschädigungen

Bewertungsbogen für Paletten



1

Die graue Farbe der Palette, die auf den natürlichen Alterungsprozess des Holzes zurückzuführen ist, beeinträchtigt nicht den Wert der Palette.

2

Paletten mit Rissen in den Brettern können verwendet werden, vorausgesetzt, dass sich die Risse nicht ausbreiten (die Risse können über die gesamte Länge des Brettes verlaufen)

3

Paletten mit ein wenig Rundkante, ohne Rinde, wie abgebildet, können verwendet werden

4

Paletten mit nicht erkennbarer oder beschädigter Klotz-Markierung können akzeptiert werden, sofern die andere Seite der Palette eine passende Klotz-Markierung in korrekter und identifizierbarer Weise aufweist

5

Reparierte Paletten dürfen auf den Markt gebracht werden, sofern diese Reparatur durch einen Zertifizierungsnagel bestätigt wird. Die für die Reparatur verwendeten Holzkomponenten müssen neu sein und die vorgeschriebene Wärmebehandlung durchlaufen.

6

Der ausgetauschte Mittelklotz wird keine eingebrannten Markierungen haben, sondern nur den eingeschlagenen Reparaturnagel. Auf dem rechten Klotz befindet sich das EUR-Logo in einem Oval mit einem schwarzen Punkt. Der linke Klotz trägt das EPAL-Logo in einem Oval mit einem Punkt (auch für reparierte Bahnpaletten, z.B. CD. MAC etc.).

7

Paletten mit Splittern in den Randbbrettern können verwendet werden, sofern die Tiefe der Splitter nicht mehr als 2 cm beträgt und nicht mehr als ein Nagel sichtbar ist.

8

Paletten, die Risse in den Klötzen aufweisen, werden zur Verwendung zugelassen, sofern kein Nagel sichtbar ist.

9

Es ist zulässig, Paletten mit Rissen in den Querbrettern (Mittel- und Randbretter) zu verwenden, sofern sie noch vollflächig auf den angrenzenden Stützen aufliegen.

Inakzeptable Mängel an EUR-Paletten

Bewertungsbogen für Paletten




1

Die Wahnkante (Rundkante, Splitter) der Querbretter (Mittel- und Randbretter).

2

Keine Frässpuren an den Oberkanten der Bodenbretter.

3

Falsche Markierung der Klötze.

4

Brett mit Splitter, der zwei oder mehr Nägel aufweist.

5

Spuren von Fäulnis, Schimmel oder Verfall. Solche Paletten müssen entsorgt werden.

6

Ein Klotz mit einem Splitter, der auch nur einen Nagel zeigt.

7

Nicht zugelassene Nägel und/oder unregelmäßige Anordnung der Nägel, Nägel, die über die Bretter herausragen.

8

Generell schlechter technischer Zustand, z. B:

- dauerhafte Verschmutzung (z. B. Öl, Zement, Fett);
- Verwendung von inakzeptablen Strukturelementen - Bretter, Klötze, Nägel;
- schlechte Positionierung der Komponenten, z. B. Versatz des Klotzes gegenüber den Brettern.

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