Gebrauchte EUR-Paletten
BEWERTUNGSBOGEN FÜR AKZEPTABLE UND INAKZEPTABLE MÄNGEL
Akzeptable Beschädigungen
Bewertungsbogen für Paletten
Die graue Farbe der Palette, die auf den natürlichen Alterungsprozess des Holzes zurückzuführen ist, beeinträchtigt nicht den Wert der Palette.
Paletten mit Rissen in den Brettern können verwendet werden, vorausgesetzt, dass sich die Risse nicht ausbreiten (die Risse können über die gesamte Länge des Brettes verlaufen)
Paletten mit ein wenig Rundkante, ohne Rinde, wie abgebildet, können verwendet werden
Paletten mit nicht erkennbarer oder beschädigter Klotz-Markierung können akzeptiert werden, sofern die andere Seite der Palette eine passende Klotz-Markierung in korrekter und identifizierbarer Weise aufweist
Reparierte Paletten dürfen auf den Markt gebracht werden, sofern diese Reparatur durch einen Zertifizierungsnagel bestätigt wird. Die für die Reparatur verwendeten Holzkomponenten müssen neu sein und die vorgeschriebene Wärmebehandlung durchlaufen.
Der ausgetauschte Mittelklotz wird keine eingebrannten Markierungen haben, sondern nur den eingeschlagenen Reparaturnagel. Auf dem rechten Klotz befindet sich das EUR-Logo in einem Oval mit einem schwarzen Punkt. Der linke Klotz trägt das EPAL-Logo in einem Oval mit einem Punkt (auch für reparierte Bahnpaletten, z.B. CD. MAC etc.).
Paletten mit Splittern in den Randbbrettern können verwendet werden, sofern die Tiefe der Splitter nicht mehr als 2 cm beträgt und nicht mehr als ein Nagel sichtbar ist.
Paletten, die Risse in den Klötzen aufweisen, werden zur Verwendung zugelassen, sofern kein Nagel sichtbar ist.
Es ist zulässig, Paletten mit Rissen in den Querbrettern (Mittel- und Randbretter) zu verwenden, sofern sie noch vollflächig auf den angrenzenden Stützen aufliegen.
Inakzeptable Mängel an EUR-Paletten
Bewertungsbogen für Paletten
Die Wahnkante (Rundkante, Splitter) der Querbretter (Mittel- und Randbretter).
Keine Frässpuren an den Oberkanten der Bodenbretter.
Falsche Markierung der Klötze.
Brett mit Splitter, der zwei oder mehr Nägel aufweist.
Spuren von Fäulnis, Schimmel oder Verfall. Solche Paletten müssen entsorgt werden.
Ein Klotz mit einem Splitter, der auch nur einen Nagel zeigt.
Nicht zugelassene Nägel und/oder unregelmäßige Anordnung der Nägel, Nägel, die über die Bretter herausragen.
Generell schlechter technischer Zustand, z. B:
- dauerhafte Verschmutzung (z. B. Öl, Zement,
Fett);
- Verwendung von inakzeptablen Strukturelementen -
Bretter, Klötze, Nägel;
- schlechte Positionierung der Komponenten, z. B.
Versatz des Klotzes gegenüber den Brettern.
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